Haley Musikschule Walldorf
Unterricht beim Musikprofi   

Unterrichtsvereinbarung/ Gebühren (siehe unten: 12.)             zurück zum Eingabe-/Vertragsformular

1. Der Unterricht findet in der Regel in den Unterrichtsräumen der Haley Musikschule statt.
2. Die Dauer des Musikunterrichts richtet sich nach den im Vertrag vereinbarten Zeiten. Während der Ferien in Baden-Württemberg sowie an gesetzlichen Feiertagen ist unterrichtsfrei.
3. Wir unterrichten 18 Unterrichtseinheiten pro Semester.
Herbst/Wintersemester: Oktober-März                     Frühjahr/Sommersemester: April-September
4. a) Soweit der Schüler den Unterricht versäumt, hat er keinen Anspruch auf Honorarminderung oder Erstattung bzw. Wiederholung des Unterrichts.
b) Für Arbeitnehmer bieten wir die „Ferien-2-U-Regelung“ an. Der Schüler hat den Anspruch auf Ausgleich von Unterrichtsausfällen, die daraus resultieren, dass sein Urlaub nicht zeitgleich mit den Schulferien fällt. Der Anspruch besteht auf maximal 2 Unterrichtseinheiten/Semester. Der Unterricht kann als Doppelstunde im Voraus erfolgen oder nachgeholt werden. Ein Anspruch zu gesonderten Terminen besteht nicht. Der Urlaub ist dem zuständigen Lehrer rechtzeitig  (mind. 4 Wochen vor Ausfall des Unterrichts) zu melden.
5. Der durch Verhinderung der Lehrkraft ausgefallene Unterricht, wird nach Vereinbarung nachgeholt, damit der Schüler die ihm zustehenden 18 Unterrichtseinheiten pro Semester erhält. Sollte dies nicht erfolgt sein, kann das bereits entrichtete Unterrichtshonorar am Semesterende anteilsmäßig zurück-erstattet werden.
6. Das Unterrichtshonorar ist ein Semesterhonorar und ist in 6 gleichen Teilbeträgen monatlich zu entrichten. Die monatlichen Teilbeträge sind jeweils zum 5. eines jeden Monats im Voraus fällig. Kosten fallen für die unterrichtsfreie Zeit (Schulferien und gesetzliche Feiertage im Bundesland Baden-Württemberg) nicht an und sind somit auch nicht im Semesterhonorar enthalten.
7. Auslagen, die auf Grund von Rücklastschriften oder verspäteter Zahlung entstehen, sind ausnahmslos vom Schüler zu tragen.
8. Der    Ausbildungsvertrag    ist    unbefristet.   Die    Mindestvertragsdauer läuft zunächst bis zum jeweiligen Semesterende – unabhängig vom Eintrittsdatum. Für die Kündigung ist Schriftform erforderlich. Die Kündigung muss spätestens vier Wochen vor Semesterende der Schulleitung der HALEY-Musikschule vorliegen. Die Teilnahme am Unterricht verlängert sich jeweils um weitere sechs Monate, falls die Kündigung nicht rechtzeitig vorliegt.
9. Zu Vertragsbeginn hat der Schüler vier Wochen Unterricht auf Probe. Das bedeutet, dass während der ersten vier Wochen nach Vertragsabschluss der Schüler den Vertrag jederzeit mit einer Frist von 7 Tagen zum gewünschten Termin beenden kann.
10. Änderungen des Ausbildungsvertrags bedürfen der Schriftform. Nebenabreden wurden nicht getroffen.
11. Soweit eine dieser Vereinbarungen nichtig sein sollte, berührt dies den Bestand des Vertrages insgesamt nicht.
12. Gebühren
Gebühren Haley Musikschule Walldorf je Monat
30 Minuten Einzelunterricht €     84,00
45 Minuten Einzelunterricht €   121,00
60 Minuten Einzelunterricht €   159,30
Familienermäßigung €     10,00
13. Datenschutz
Unsere Richtlinien zum Datenschutz finden Sie auf unserer Homepage unter Impressum (http://haley-musikschule.de/Impressum/). Scrollen Sie einfach ganz nach unten, dort befindet sich ein Link zum Downloaden. Gerne senden wir Ihnen unsere Richtlinien auch per E-Mail zu. Senden Sie uns einfach eine E-Mail oder rufen Sie uns an.

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